Museen und Qualität
Was ist mit dem Begriff „Museum“ gemeint? Wie kann sich eine Einrichtung qualitativ entwickeln? Wann und wie ein Museum gründen? Und welches sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?
Was ist ein gutes Museum? Welche Qualitätsstandards zeichnen ein Museum aus? Wer darf sich als „Museum“ bezeichnen? Und was ist der Unterschied zwischen einem Museum, einer Sammlung, einem Ausstellungsort oder einem Sammelsurium?
Die Südtiroler Museumslandschaft ist sehr vielfältig. Das Amt für Museen und museale Forschung hat die Aufgabe, die Museen und Ausstellungsorte in Südtirol inhaltlich und finanziell zu fördern. Hier sind wichtige Aspekte zur Frage der Qualität gesammelt.
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Was zeichnet ein „Museum“ aus?
Der Museumsbegriff an sich ist nicht geschützt – dies macht die Definition von Qualitätsmerkmalen für Museen notwendig. Denn: Wie unterscheidet man ein Museum von einer Sammlung, einem Ausstellungsort oder von einer ungeordneten Sammlung?
Erster Orientierungspunkt ist die Museumsdefinition von ICOM, dem internationalen Museumsrat, die 2022 überarbeitet wurde:
„Ein Museum ist eine nicht gewinnorientierte, dauerhafte Institution im Dienst der Gesellschaft, die materielles und immaterielles Erbe erforscht, sammelt, bewahrt, interpretiert und ausstellt. Öffentlich zugänglich, barrierefrei und inklusiv, fördern Museen Diversität und Nachhaltigkeit. Sie arbeiten und kommunizieren ethisch, professionell und partizipativ mit Communities. Museen ermöglichen vielfältige Erfahrungen hinsichtlich Bildung, Freude, Reflexion und Wissensaustausch.“
Die Aufgaben, die Rollen und die Arbeitsweisen und Merkmale der Museen werden von Fachleuten intensiv diskutiert. Braucht es Mindestanforderungen für die Museumsarbeit? Sollen diese verpflichtend eingeführt werden oder nur als Orientierung dienen? Ein Ergebnis dieser Diskussion sind die „Ethischen Richtlinien für Museen von Icom“.
Diese Richtlinien wurden vom Internationalen Museumsrat ICOM erarbeitet und formulieren Standards und Prinzipien, die den musealen Strukturen als Orientierungspunkte und Leitlinien dienen sollen. Sie sind als Mindeststandards für Museen formuliert und sollen als Grundsätze auch bei der Weiterentwicklung helfen.
Die „Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM“ wurden 1986 auf der ICOM-Vollversammlung einstimmig angenommen und zuletzt 2004 überarbeitet. Zurzeit werden sie auf der Basis der neuen Museumsdefinition von 2022 neu diskutiert.
Museumslandschaft in Südtirol: viele verschiedene museale Strukturen und ein reiches Kulturgut
Die Museumslandschaft in Südtirol ist in den letzten 20 Jahren stark angewachsen. Wir zählen über 100 Museen und Sammlungen (Stand 2024). Sie verteilen sich beinahe über alle Täler, befassen sich mit Kultur, Geschichte, Kunst, Natur, Technik und mehr und verfügen mit etwa einer Million Objekten über ein reiches Kulturerbe.
Dazu kommen noch rund 40 kulturell hochwertige Ausstellungsorte, die jedoch nicht als Museum definiert werden können. Es gibt also mehr als 140 museale Strukturen in Südtirol.
Sie weisen eine strukturelle Vielfalt auf (denkmalgeschützte Bauten, Burgen und Schlösser, neue Museumsbauten, Freilichtbereiche, u. a.) auf und unterschieden sich auch in Hinblick auf ihre Trägerschaft stark: Neben den Landes-, Stadt-, Gemeinde-, Diözesan- und Pfarrmuseen gibt es viele private Museumseinrichtungen, die überwiegend ehrenamtlich aufgebaut wurden und geführt werden.
Ein Leitbild für die Museen in Südtirol
Ein gutes Museum braucht nicht nur gute Objekte. Mindestens ebenso wichtig ist, wie man das Kulturgut sammelt, wie man es aufbewahrt, die Forschung, publikumsorientierte Angebote und ganz allgemein die Wahrnehmung des Museums seitens des Publikums als Treffpunkt, Ort der Unterhaltung, der sinnvollen Freizeitgestaltung, als Bildungs- und Forschungsinstitution.
Die Museen und Sammlungen Südtirols äußerten daher den Wunsch nach einem gemeinsamen und richtungweisenden Konzept, das sie in ihrer Entwicklung begleiten und unterstützen sollte.
Vor diesem Hintergrund nahm die damalige Abteilung Museen (jetzt Amt für Museen und museale Forschung) als Fachabteilung die Begleitung dieses Entwicklungskonzeptes als eine ihrer zentralen Aufgaben wahr. Beim ersten Südtiroler Museumstag im Jahr 2005 wurden Grundsätze, Ziele und Visionen gesammelt und ausgearbeitet. Die Grundsätze des Entwicklungskonzeptes für die Sammlungen und Museen Südtirols waren das Resultat dieser Überlegungen. Sie sind als Instrument und Orientierungshilfe zu sehen und sollen in der täglichen Museumsarbeit Anwendung finden sowie die Sammlungen und Museen bei ihrer Weiterentwicklung unterstützen. Folgende Themen werden hier behandelt:
- Definition von Sammlungen und Museen
- Leistungen, Angebote und deren Vermittlung
- Umgang mit Ressourcen
- Organisations- und Führungsgrundsätze
- Interne Kooperation und Kommunikation
- Externe Kooperationen und Verhältnis zu Politik und Verwaltung
Ein Museum gründen?
Die Südtiroler Museumslandschaft ist in Bewegung. In unserem an Natur- und Kulturgütern reichem Land reizt die Idee, ein Museum zu gründen, und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wer sich mit einem solchen Gedanken trägt, sollte zuerst zentrale Aspekte klären und dabei die längerfristigen Perspektiven bedenken:
- Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten der Einrichtung
- Inhaltliche Ausrichtung der Sammlung
- Trägerorganisation und Rechtspersönlichkeit
- Finanzierung, Führungskonzept
- Zielgruppen und Position in der Südtiroler Museumslandschaft
- Notwendige und vorhandene Infrastruktur
Auf Basis dieser Punkte sollten ein Museumskonzept und ein Sammlungskonzept ausgearbeitet werden.
Ansprechpartner in der Gründungsphase kann auch der Museumsverband Südtirol sein.
Das Amt für Museen und museale Forschung kann nur jene Einrichtungen finanziell fördern, die den im Landesgesetz über Museen und Sammlungen und den Förderrichtlinien für Museen und Sammlungen (Beschluss der LR vom 6. Februar 2018, Nr. 122) definierten Voraussetzungen entsprechen. Insbesondere die dort formulierten Qualitätskriterien sollen beachtet werden.
Rechtliche Grundlagen: Das Südtiroler Landesgesetz zu den Museen und Sammlungen und die Förderrichtlinien
Das Landesgesetz Nr. 6 vom 16. Juni 2017 über die Museen und Sammlungen (externer Link) entstand nach langjährigen Grundsatzdiskussionen, Überlegungen und Recherchen auf der Basis eines Vergleichs mit anderen Museumsgesetzen im europäischen Raum und in Anlehnung an die Leitbilder der Südtiroler Landesmuseen und des Museumsverbandes Südtirol sowie ans geltende Landeskulturgesetz. Ausgearbeitet wurde der Entwurf von der damaligen Abteilung Museen (heute Amt für Museen und museale Forschung) zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von privaten Museen, Gemeindemuseen, kirchlichen Museen und Landesmuseen.
Das Landesgesetz stützt sich auf die international anerkannte Definition eines Museums und seiner Tätigkeiten der ICOM (International Council of Museums). Es definiert die Ziele, an denen sich das Land in der Förderung der Museen und Sammlungen orientiert; dabei wird auch der soziale Beitrag berücksichtigt, den Museen im Rahmen der Südtiroler Autonomie leisten. Der Schwerpunkt liegt auf ihrer Rolle als Bildungseinrichtungen, die für Südtirol bedeutende Güter sammeln, aufbewahren und vor allem der lokalen Bevölkerung zur Verfügung stellen sowie Forschungsarbeit leisten. Auf diese Ziele beziehen sich auch die allgemeinen Kriterien des Gesetzes. Diese regeln die Vergabe von Beiträgen seitens des Landes an die Museen und Sammlungen und an museale Vereinigungen. Das Landesgesetz sieht den Museumsbeirats als beratendes Organ für die museumspolitische Ausrichtung vor. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kultur- und Bildungsbereich. Das Gesetz regelt außerdem die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung der Landesmuseen, die im Betrieb Landesmuseen vereint sind und das Ziel verfolgen, im Interesse einer demokratischen und offenen Gesellschaft eine kulturelle Vermittlungsarbeit zu leisten.
Die Richtlinien zur Förderung von Museen und Sammlungen (Beschluss der Landesregierung vom 6. Februar 2018, Nr. 122) (externer Link) spezifizieren die Beitragsvergabe durch das Amt und definieren die Qualitätskriterien in den Bereichen Organisation, Sammeln und Bewahren, Ausstellen und Präsentieren, Vermitteln sowie Forschen.
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Letzte Aktualisierung: 09/02/2026