Beiträge für Museen und Sammlungen in Südtirol
Das Land Südtirol vergibt Förderungen für Museen und Sammlungen als Beiträge für ordentliche Tätigkeit sowie Beiträge für Projekte und für Investitionen
Museen und Sammlungen, die von öffentlichen Trägern, Vereinigungen und Privaten ohne Gewinnorientierung geführt werden, können bei der Südtiroler Landesverwaltung Ansuchen um finanzielle Förderung einreichen. Diese Einrichtungen werden über drei Beitragsschienen gefördert: Beiträge für die ordentliche Tätigkeit, für Projekte und für Investitionen.
Den gesetzliche Ramen dieser Förderungen bilden das Landesgesetz Nr. 6 vom 16. Juni 2017 über die Museen und Sammlungen und die Richtlinien zur Förderung von Museen und Sammlungen (Beschluss der Landesregierung vom 6. Februar 2018, Nr. 122).
Die drei verschiedenen Beitragsarten und Termine für die Einreichung der Beitragsansuchen
Die Ansuchen müssen über den Onlinedienst des Südtiroler Bürgernetzes - myCivis eingereicht werden. Der Zugriff auf die Onlinedienste der öffentlichen Verwaltung erfolgt über SPID (dem öffentlichen System für die digitale Identität) oder mit aktivierter Bürgerkarte (Gesundheitskarte) mit Lesegerät oder mit der elektronischen Identitätskarte EIK (CIE - Carta d'Identità Elettronica).
Die Ansuchen müssen zu den folgenden Fristen eingereicht werden:
Antrag auf Beitrag für ordentliche Tätigkeit 2026
- Wann: zwischen 1. Oktober und 1. Dezember 2025
- Ordentliche Beiträge können zur Durchführung des Jahresprogramms (Dauerausstellungen, Sonderausstellungen, Rahmenveranstaltungen und damit verbundene Museums- oder Sammlungsführungen) gewährt werden.
Antrag auf Beitrag für Investitionen 2026
- Wann: bis zum 30. November 2026
- Investitionsbeiträge können gewährt werden für den Bau, die Renovierung und die außerordentliche Instandhaltung der Infrastruktur, für Ankäufe für die Durchführung der Aufgaben von direkter musealer Bedeutung, mit dem Ziel, Sicherheit, Lichtschutz, Konservierung, Klima und Präsentation zu optimieren, von Bürotechnik, für den Ankauf und die Restaurierung von Sammlungsobjekten.
Antrag auf Beitrag für Projekte 2026
- Wann: bis zum 30. November 2026
- Projektbeiträge können für zeitlich begrenzte Vorhaben mit einem klar definierten Ziel gewährt werden (Forschungsprojekte, Bestandserfassungen, Inventarisierungen und Ähnliches), die eine besondere museale Bedeutung oder eine besondere Bedeutung für das Land haben oder die in enger Zusammenarbeit mit anderen museumsrelevanten Einrichtungen durchgeführt werden.
Hier werden die Ansuchen auf Beiträge eingereicht:
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Letzte Aktualisierung: 24/02/2026